Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
YAMAHA - XJ 600N
KAWASAKI - ER-6n
