Fahrschule darf keine kostenlose Probefahrt anbieten
Kostenlose Probefahrten vor Beginn der Führerscheinausbildung sind gesetzeswidrig. Das betont das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße Beschluss (Az.: 7 L 1115/02.NW).
Mit dieser Entscheidung stellen die Richter sogar die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Fahrschulinhabers in Frage. Das Gericht betonte, Fahrschulen dürften keine Fahrten außerhalb eines Vertrages anbieten. Das Straßenverkehrsgesetz ermögliche dem Führerscheinbewerber das Üben auf öffentlichen Straßen unter Aufsicht eines Fahrlehrers nur in einem Ausbildungsverhältnis. Die kostenlose Probefahrt diene nicht der Ausbildung.
Im vorliegenden Fall bestätigte das VG den Entzug der Fahrschulerlaubnis bei einem Unternehmen durch die zuständige Behörde, weil der Fahrschulinhaber zudem mehrmals grob gegen andere Bestimmungen verstoßen hatte. Damit sei eine ordnungsgemäße Ausbildung von Fahrschülern nicht mehr gegeben, hieß es in dem Beschluss. Quelle: ddp

